Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dataris UG (haftungsbeschränkt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Dataris UG (haftungsbeschränkt), Wagga-Wagga-Str. 10, 86720 Nördlingen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts (HRB-Nummer: HRB41014), vertreten durch den Geschäftsführer David Adamczyk (nachfolgend "Dataris", "Dataris UG" oder "wir"), und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, insbesondere für KI-gestützte Softwareentwicklung, Automatisierungslösungen, Beratung, Implementierung und Wartung von Künstlicher Intelligenz sowie strategische Unternehmensberatung im Bereich der Automatisierung und Künstlicher Intelligenz.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind von diesen Bedingungen ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Dataris diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführten Bedeutungen:
Dataris UG: Dataris UG (haftungsbeschränkt), Wagga-Wagga-Str. 10, 86720 Nördlingen, eingetragen im Handelsregister.
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Dataris UG einen Vertrag eingeht.
Parteien: Dataris UG und der Kunde gemeinsam.
Verbraucher: Natürliche Personen, die eine Dienstleistung zu privaten Zwecken erwerben (ausgeschlossen von diesen AGB).
Software: Jede durch Dataris UG entwickelte oder implementierte Softwarelösung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf KI-gesteuerte Chatbots, Automatisierungs-Tools und digitale Assistenten.
Dienstleistungen: Alle Beratungen, Implementierungen, Schulungen, Softwareentwicklungen, Wartungsverträge und sonstige Dienstleistungen, die von Dataris UG angeboten werden.
API-Kosten: Kosten, die durch die Nutzung externer Schnittstellen entstehen und die für den Betrieb bestimmter KI-Lösungen erforderlich sind.
Wartungsvertrag: Fortlaufende Support- und Serviceleistungen, die als Abonnementmodell angeboten werden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Vertragsgegenstand
Dataris UG bietet Dienstleistungen in den Bereichen KI-gestützte Softwareentwicklung, Automatisierungslösungen, Implementierung und Wartung von Künstlicher Intelligenz sowie strategische Beratung in den besagten Bereichen an. Der genaue Leistungsumfang wird durch individuelle Verträge oder Angebote festgelegt.
2.2 Leistungsumfang
Die durch Dataris erbrachten Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Lösungen
Beratung und Schulungen im Bereich Künstliche Intelligenz und Automatisierung
Integration und Wartung von KI-basierten Systemen
Marketing- und Beratung für digitale Prozessoptimierung
Beratungsergebnisse stellen keine verbindlichen Geschäftsentscheidungen oder Rechtsberatung dar. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Umsetzung und etwaige wirtschaftliche Folgen.
Dataris behält sich das Recht vor, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Drittanbieter einzusetzen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
2.3 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs
Dataris kann den Leistungsumfang anpassen oder erweitern, wenn dies zur Verbesserung der Dienstleistung beiträgt und für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck beeinflussen, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Verzögerungen oder Zusatzaufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung können zu zusätzlichen Kosten führen.
2.5 Nutzung von Drittanbieter-Diensten und API-Kosten
Bestimmte KI-Dienste und Automatisierungen erfordern die Nutzung externer Plattformen (z. B. OpenAI, Google Cloud, Dante.ai, Voiceflow, Make, Zapier, Notion, Google Drive, Claude). Die damit verbundenen Kosten sind in den vereinbarten Wartungsverträgen enthalten. Wird ein Wartungsvertrag gekündigt, werden alle damit verbundenen Dienste deaktiviert, da laufende API-Kosten nicht mehr gedeckt sind. Dies kann zur vollständigen Funktionsunfähigkeit aller betroffenen Lösungen, einschließlich Chatbots, Automatisierungsprozesse, Sprachassistenten und sonstiger integrierter Systeme, die auf externe API-Schnittstellen angewiesen sind führen. Ein Weiterbetrieb ist ohne erneute Aktivierung des Wartungsvertrags oder einer separaten Vereinbarung nicht möglich.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Konsequenzen bei Zahlungsverzug
3.1 Preise und Gebühren
Alle Preise von Dataris UG (haftungsbeschränkt) sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Preise für Dienstleistungen und Softwarelösungen werden individuell im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
Dataris ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Dienstleistungen, wie Abonnements oder Wartungsverträge, quartalsweise anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
Der Kunde verzichtet auf sein Recht, Schulden gegenüber Dataris mit eigenen Forderungen gegen Dataris aufzurechnen.
3.2 Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Abonnement- oder Wartungsverträgen erfolgt die Zahlung monatlich oder jährlich im Voraus, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Dataris ist berechtigt, Dienstleistungen nur nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen oder die Lieferung an eine sofortige Zahlung zu knüpfen.
3.3 Zahlungsverzug und Konsequenzen
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Dataris berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB zu berechnen. Zusätzlich können Mahngebühren von 5 € pro Mahnung erhoben werden.
Falls der Kunde nach zwei erfolglosen Mahnungen weiterhin nicht zahlt, ist Dataris berechtigt:
die erbrachten Dienstleistungen einzustellen oder den Zugang zu den bereitgestellten Softwarelösungen zu sperren,
alle laufenden Dienstleistungen, Softwarezugänge oder Automatisierungslösungen zu pausieren oder zu deaktivieren,
Forderungen an ein Inkassounternehmen oder eine Anwaltskanzlei zu übergeben.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist er außerdem zur Übernahme außergerichtlicher Inkassokosten verpflichtet und kann zur Zahlung weiterer Schadensersatzansprüche an Dataris UG herangezogen werden.
Dies gilt insbesondere für API-basierte Systeme, bei denen durch ausstehende Zahlungen laufende Kosten nicht mehr gedeckt sind.
Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Kunden werden alle Forderungen von Dataris UG sofort fällig.
Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Dataris UG, bleibt er dennoch zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
3.4 Rückforderungsrecht für Waren und Dienstleistungen
Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist Dataris berechtigt, das Rückforderungsrecht in Bezug auf die an den Kunden gelieferten, aber nicht bezahlten Produkte geltend zu machen.
Dataris macht das Rückforderungsrecht durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.
Die Kosten für die Rückholung oder Rückgabe der Produkte trägt der Kunde.
3.5 Rückerstattungen und Erstattungsrichtlinien
Einmalige Dienstleistungen sind nach Vertragsschluss nicht erstattungsfähig, es sei denn, Dataris kann die vereinbarte Leistung aus eigenen Gründen nicht erbringen. Bereits gezahlte Abonnementgebühren werden nicht anteilig zurückerstattet, wenn der Kunde innerhalb einer laufenden Zahlungsperiode kündigt.
Falls Dataris einen Vertrag vorzeitig beendet, kann eine anteilige Rückerstattung gewährt werden, sofern der Kunde keine Vertragsverstöße begangen hat.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Stornierungsbedingungen
4.1 Vertragsdauer
Die Vertragslaufzeit kann individuell in dem jeweiligen Vertrag oder Angebot zwischen Dataris UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Dataris“) und dem Kunden vereinbart werden.
Laufzeitverträge für wiederkehrende Dienstleistungen, insbesondere Wartungs- und Abonnement-Modelle, verlängern sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Einzelleistungen enden mit der vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung
Die Vereinbarung zwischen Dataris UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich aus der Natur der Vereinbarung nichts anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich schriftlich eine befristete Vertragslaufzeit vereinbart haben.
Für einmalige Projekte oder spezifische Leistungen endet die Vereinbarung automatisch mit der vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Haben die Parteien eine Frist für den Abschluss bestimmter Tätigkeiten vereinbart, so stellt diese keine strikte Frist dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich als verbindliche Frist festgelegt. Wird diese Frist überschritten, muss der Kunde Dataris UG eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Beendigung der Tätigkeiten setzen, bevor er entweder den Vertrag kündigen oder Schadenersatz geltend machen kann.
4.2 Kündigung von Laufzeitverträgen
Der Kunde kann Verträge mit regelmäßiger Zahlungsverpflichtung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Schriftform (E-Mail oder Brief) kündigen, sofern keine anderslautende Regelung im individuellen Vertrag getroffen wurde.
Dataris behält sich das Recht vor, Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn:
der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt,
sich der Kunde mit Zahlungen von mehr als 30 Tagen in Verzug befindet,
sich herausstellt, dass die angebotenen Leistungen für illegale oder gegen geltendes Recht verstoßende Aktivitäten genutzt werden.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch Dataris bleibt der Kunde zur Zahlung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen verpflichtet.
4.3 Stornierungsbedingungen für Einzelleistungen
Bei individuell vereinbarten Projekten oder Einzelleistungen kann der Kunde den Vertrag bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn schriftlich kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Leistungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, um bereits entstandene Aufwände zu decken.
Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Leistungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Honorars fällig, um bereits entstandene Aufwände zu decken.
Hat die Erbringung der Dienstleistung bereits begonnen oder wurde ein wesentlicher Teil der Leistung bereits erbracht, so ist eine Stornierung ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
4.4 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsbeendigung werden alle von Dataris bereitgestellten KI-Agenten, Chatbots, Sprachassistenten und Automatisierungen deaktiviert, sofern sie durch API-Kosten oder andere externe Dienstleistungen betrieben werden.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten vor Vertragsende selbst verantwortlich. Dataris übernimmt keine Haftung für verlorene oder unzugängliche Daten nach Beendigung der Vertragsbeziehung.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht rückerstattet, es sei denn, Dataris hat die Vertragsbeendigung zu verschulden oder es wurde ausdrücklich eine Rückerstattung vereinbart.
4.5 Widerrufsrecht
Aufgrund der digitalen Natur und Vertraulichkeit unserer Produkte gewährt Dataris UG kein Widerrufsrecht.
4.6 Vertragsauflösung
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit Dataris aufzulösen, wenn Dataris schuldhaft und erheblich gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt. Eine Auflösung des Vertrags ist jedoch nicht zulässig, wenn der Verstoß nur geringfügig ist oder keine wesentliche Auswirkung auf den Vertragszweck hat.
Sollte eine Leistungserbringung durch Dataris vorübergehend oder dauerhaft unmöglich sein, kann der Kunde den Vertrag erst dann auflösen, wenn Dataris nach schriftlicher Fristsetzung weiterhin nicht leistet.
Dataris ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn:
der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht nachkommt,
Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Kunde nicht in der Lage ist, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen,
der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestimmungen oder gesetzliche Vorschriften verstößt.
Dataris behält sich zudem das Recht vor, den Zugang zu Dienstleistungen und Programmen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu beenden, wenn der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, unangemessenes, aggressives oder gegen geltendes Recht verstoßendes Verhalten. Dataris legt besonderen Wert auf eine sichere und produktive Umgebung für alle Beteiligten und duldet kein Verhalten, das diesem Grundsatz entgegensteht.
5. Pflichten der Parteien
5.2 Pflichten von Dataris
Dataris verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und nach bestem wissen und gewissen zu erbringen.
Dataris übernimmt keine Erfolgsgarantie, insbesondere wenn die Leistung von externen Faktoren (z. B. Drittanbieter-APIs, technische Infrastruktur des Kunden) abhängig ist.
Sofern Wartungs- oder Supportverträge abgeschlossen wurden, stellt Dataris innerhalb der vereinbarten Fristen Updates, Fehlerbehebungen und technische Unterstützung bereit.
Dataris behält sich das Recht vor, Änderungen an seinen Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese zur Verbesserung der Servicequalität beitragen und für den Kunden zumutbar sind.
5.3 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Dataris alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung durch den Kunden liegen nicht im Verantwortungsbereich von Dataris.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von Dataris erstellten oder implementierten Systeme und Automatisierungen nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Dataris berechtigt, Leistungen einzustellen oder den Zugang zu Diensten zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist.
Sofern der Kunde selbst externe Plattformen oder APIs (z. B. Dante.ai, Voiceflow, OpenAI, Google Cloud, Make, Zapier …) nutzt, ist er für die entstehenden Gebühren und Lizenzkosten selbst verantwortlich.
5.4 Änderungen
Falls der Kunde nachträglich Änderungen am Leistungsumfang oder Vertrag wünscht, muss dies schriftlich mit Dataris vereinbart werden. Eventuelle Mehrkosten oder zeitliche Verzögerungen sind vom Kunden zu tragen.
Dataris behält sich das Recht vor, Änderungen an seinen Dienstleistungen oder Systemen vorzunehmen, sofern diese für den Kunden keine wesentliche Beeinträchtigung darstellen oder zur Verbesserung der Leistung dienen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Gewährleistung für Dienstleistungen und Software
Dataris UG (haftungsbeschränkt) erbringt alle Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
Bei individuell entwickelter Software oder Automatisierungslösungen wird keine Garantie für Fehlerfreiheit übernommen, insbesondere bei Abhängigkeit von Drittanbieter-APIs (z. B. OpenAI, Google Cloud, Dante.ai, Voiceflow).
Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Dataris hat das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Ist die Nacherfüllung nach zwei Versuchen nicht erfolgreich, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen, eine Kündigung des Vertrag für die betroffene Leistung ist nur bei schwerwiegender Beeinträchtigung der Funktionalität möglich.
6.2 Haftungsausschluss
Dataris haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Dataris nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, maximal in Höhe des für die betroffene Leistung gezahlten Entgelts innerhalb der letzten 12 Monate.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Dataris übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Kunden, unsachgemäße Nutzung oder Änderungen durch Dritte entstehen.
Dataris übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder missverständliche Informationen, die durch KI-Systeme generiert werden.
Der Kunde bestätigt, dass er alle KI-generierten Inhalte und Entscheidungen eigenverantwortlich überprüft.
Dataris haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der bereitgestellten Programme, Softwarelösungen oder Dienstleistungen ergeben, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Dataris vor.
Alle Bilder, Fotos, Farben, Zeichnungen und Beschreibungen auf der Website oder in Werbematerialien dienen ausschließlich illustrativen Zwecken und stellen keine rechtsverbindliche Eigenschaftszusicherung dar. Sie berechtigen nicht zu einer Kompensation oder (teilweisen) Vertragsauflösung.
Dataris übernimmt keine rechtliche oder finanzielle Verantwortung für Unternehmensgründungen und gibt keine Garantie für steuerliche oder gesetzliche Konformität. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich.
Dataris haftet nicht für Verstöße, die der Kunde gegen rechtliche oder regulatorische Vorgaben begeht.
6.3 Haftung für Drittanbieter-Tools und APIs
Viele von Dataris bereitgestellte Lösungen nutzen externe APIs und Drittanbieter-Software. Dataris übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen dieser externen Dienste.
Falls ein Drittanbieter seine Preise ändert oder den Dienst einstellt, hat Dataris das Recht, die betroffenen Lösungen zu modifizieren oder einzustellen. Rückerstattungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.4 Haftung für Datenverlust und Cyber-Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien aller relevanten Daten anzufertigen.
Dataris haftet nicht für Datenverluste, sofern diese durch mangelnde Datensicherung des Kunden oder externe Angriffe (z. B. Hacking, Malware) verursacht wurden.
Dataris trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen, übernimmt jedoch keine Haftung für unbefugten Zugriff durch Dritte, sofern dieser nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Dataris beruht.
6.5 Haftung für höhere Gewalt
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 275 BGB kann Dataris UG (haftungsbeschränkt) nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen haftbar gemacht werden, wenn die Erfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Dataris ganz oder teilweise unmöglich wird oder Dataris nicht zumutbar zur Erfüllung verpflichtet werden kann.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Ausnahmezustände (z. B. Bürgerkrieg, Aufstände, Unruhen, Naturkatastrophen)
Lieferausfälle oder höhere Gewalt bei Zulieferern, Drittanbietern oder Partnern
Unvorhersehbare Ausfälle von Strom, Internet, Computern oder Telekommunikationsnetzen
Cyberangriffe, Computerviren oder andere sicherheitsrelevante Zwischenfälle
Streiks, behördliche Maßnahmen, Transportprobleme, Pandemien oder andere Krisenfälle
Sollte Dataris aufgrund höherer Gewalt daran gehindert sein, eine oder mehrere Verpflichtungen zu erfüllen, werden diese bis zur Behebung der Situation ausgesetzt.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Auch wenn Dataris durch die Situation Vorteile erzielt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kompensation für den Kunden.
6.6 Freistellung
Der Kunde stellt Dataris UG (haftungsbeschränkt) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von Dataris gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen stehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ansprüche aufgrund von Rechtsverletzungen, fehlerhafter Nutzung oder Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen durch den Kunden oder Dritte, die in seinem Auftrag handeln.
6.7 Mitteilungen
Der Kunde ist verpflichtet, eine Mahnung oder Anzeige eines Verzugsfalls schriftlich an Dataris UG zu übermitteln.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass diese Mitteilung Dataris UG rechtzeitig erreicht.
6.8 Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gegenüber Dataris UG verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt.
Diese Regelung berührt nicht die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, insbesondere nicht § 199 BGB.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Vertraulichkeitsverpflichtung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die er von Dataris UG (haftungsbeschränkt) in jeglicher Form erhält, vertraulich zu behandeln.
Dies gilt ebenso für alle weiteren Informationen über Dataris, von denen der Kunde Kenntnis erlangt oder berechtigterweise annehmen kann, dass sie vertraulich oder geschäftskritisch sind oder deren Offenlegung Dataris schaden könnte.
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere auch, aber nicht ausschließlich:
Geschäftsgeheimnisse, technisches Know-how, Software-Code, Algorithmen, Betriebsprozesse
Daten und Geschäftsstrategien
Informationen über Entwicklungsprojekte, Konzepte und neue Produkte
Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese genannten Informationen geheim gehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
Schutz der Informationen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte
Verpflichtung von Mitarbeitern, Beratern oder Subunternehmern zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten
Untersagung der Speicherung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dataris.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren weiter.
Der Kunde trägt die vollständige Beweislast dafür, dass eine Information nicht mehr vertraulich ist.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Informationen gehen zulasten des Kunden.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Offenlegung ohne Zustimmung von Dataris wird als Vertragsverstoß gewertet.
Informationen bleiben vertraulich, selbst wenn der Kunde sie durch eigene Recherchen weiterentwickelt oder verändert.
Der Kunde darf sich nicht darauf berufen, dass eine Information zufällig öffentlich bekannt wurde, wenn Dataris deren ursprünglicher Inhaber war.
Falls es zu einem ungewollten Datenleck kommt, ist der Kunde verpflichtet, Dataris sofort zu informieren und aktiv an der Schadensbegrenzung mitzuwirken, andernfalls wird dies ebenfalls als Vertragsverstoß gewertet.
Vertragsstrafe bei Verstoß
Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB zur Geheimhaltung oder zum geistigen Eigentum, verpflichtet er sich, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € pro Verstoß an Dataris UG (haftungsbeschränkt) zu zahlen. Darüber hinaus fällt eine zusätzliche Vertragsstrafe von 5 % des ursprünglichen Betrags für jeden weiteren Tag an, an dem der Verstoß fortbesteht.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Eine tatsächlich eingetretene Schädigung von Dataris UG muss für die Vertragsstrafe nicht nachgewiesen werden.
Falls durch den Verstoß ein finanzieller, geschäftlicher oder technologischer Schaden für Dataris UG entsteht, kann der volle wirtschaftliche Schaden zusätzlich zur Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
8.2 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
Bereits öffentlich bekannt war, bevor der Kunde sie erhalten hat, oder ohne sein Verschulden später öffentlich bekannt wird.
Rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden,
Aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden muss. In diesem Fall muss der Kunde Dataris unverzüglich und vor der Offenlegung schriftlich informieren, sofern dies rechtlich zulässig ist.
8.3 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
Dataris UG verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Verarbeitung erfolgt nur in dem Umfang, der für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm an Dataris übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn:
dies zur Vertragserfüllung notwendig ist,
der Kunde zustimmt, oder
eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weiter informationen finden sie in unseren Datenschutzrichtlinien
8.4 Auftragsverarbeitung und Drittanbieter-Dienste
Falls Dataris personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen.
Dataris nutzt für seine Dienstleistungen teilweise Drittanbieter-Software, Cloud-Dienste und APIs (z. B. OpenAI, Google Cloud, Dante.ai, Voiceflow, zapier, make.com …).
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in diesem Rahmen an Drittanbieter übermittelt werden, sofern dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
8.5 Maßnahmen zur Datensicherheit
Dataris UG setzt technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen und personenbezogener Daten um.
Dazu gehören unter anderem:
Zugriffsbeschränkungen und Authentifizierungsverfahren
Regelmäßige Sicherheitsprüfungen und Updates
Trotz dieser Maßnahmen kann keine absolute Sicherheit garantiert werden. Dataris haftet nicht für Datenverluste oder -lecks, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Eigentumsrechte an Software, Code und Dokumentation
Dataris UG (haftungsbeschränkt) behält alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und sonstigen Schutzrechte an allen von ihr entwickelten Softwarelösungen, KI-gestützten Systemen, Code, Dokumentationen, Konzepten und anderen Ergebnissen der Leistungserbringung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Kunde erhält lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die erworbenen Produkte und Dienstleistungen, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.
9.2 Einschränkungen der Nutzung
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Dataris UG die bereitgestellten Softwareprodukte, Skripte oder Dokumentationen nicht vervielfältigen, verändern, weiterverkaufen oder an Dritte weitergeben.
Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere Formen der Nachbildung der Software sind untersagt, es sei denn, sie sind gesetzlich ausdrücklich erlaubt (§ 69e UrhG).
9.3 Nutzung von Open-Source-Software
Falls Dataris UG bei der Entwicklung Open-Source-Komponenten nutzt, gelten für diese Softwareteile die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Dataris UG weist den Kunden auf Open-Source-Nutzung und relevante Lizenzbedingungen hin. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten.
9.4 Schutz von Marken und Logos
Alle Marken, Logos und Kennzeichen von Dataris UG sind urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt.
Eine Nutzung dieser Marken oder Logos durch den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dataris UG erlaubt.
9.5 Geistiges Eigentum des Kunden
Falls der Kunde eigene Daten, Software, Designs oder Inhalte bereitstellt, bleibt er deren Inhaber.
Der Kunde gewährt Dataris UG ein zeitlich begrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht, soweit dies für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist.
9.6 Verletzung des geistigen Eigentums
Falls der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt, behält sich Dataris UG das Recht vor,
den Zugang zu den betroffenen Diensten zu sperren,
rechtliche Schritte einzuleiten und
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
die Vertragsstrafe geltend zu machen.
Der Kunde verpflichtet sich, Dataris UG von allen Schäden, Verlusten und Rechtskosten freizustellen, die durch eine rechtswidrige Nutzung oder Verletzung geistiger Eigentumsrechte entstehen.
9.7 Übertragung von Rechten
Der Kunde darf keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag mit Dataris ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dataris UG auf Dritte übertragen.
Diese Regelung gilt als rechtlich wirksame Klausel gemäß § 399 BGB.
10 Sonstige Geschäftsbedingungen
10.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dataris UG behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
Wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck erheblich betreffen, werden dem Kunden im Voraus mitgeteilt.
Falls eine wesentliche Änderung die Vertragsgrundlage erheblich verändert, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
10.2 Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit (Salvatorische Klausel)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (Applicable Law and Competent Court)
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das zuständige Gericht am Sitz von Dataris UG (Nördlingen, Deutschland) zuständig, sofern keine gesetzlich zwingenden Regelungen entgegenstehen.
10.4 Anerkennung der AGB
Mit dem Erwerb oder der Nutzung von Dataris UG-Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
11. Contact Us
For questions about these Terms, please contact us at:
Email: info@dataris.ai